Betreuung

 

Unerwartete oder chronische psychische Erkrankungen, körperliche, geistige oder seelische Behinderungen können dazu führen, dass Menschen vorübergehend oder auf Dauer nicht mehr in der Lage sind,  ihre Angelegenheiten zu regeln oder ihr Leben zu organisieren. Für diese Fälle kann eine Betreuung von Amts wegen oder auf Antrag des Betroffenen angeordnet werden (§ 1896 ff. BGB).

Häufig können Familienangehörige nicht helfen oder verfügen nicht über ausreichende Fachkenntnisse. Die erkrankten Menschen sind  dann auf sich allein gestellt und überfordert.

Die gesetzliche Kernaufgabe des Betreuers besteht in der rechtlichen Ausführung der Angelegenheiten des Betroffenen. Darüber hinaus gehende soziale, pflegerische und therapeutische Betreuung ist nicht Aufgabe des gerichtlich bestellten Betreuers.

Mit unserer langjährigen Erfahrung und beruflicher Kompetenz haben wir uns darauf spezialisiert, Menschen in schwierigen Lebensphasen zu unterstützen und mit Ihnen Lösungsstrategien zu entwickeln.

Als freiberufliche Berufsbetreuer sind wir in einer Bürogemeinschaft seit 2014 im Bereich der rechtlichen Vertretung von Menschen tätig.

Das können Sie von uns erwarten:

  • Analyse/Betrachtung der persönlichen Lebenssituation
  • Kompetente Beratung bei der Entwicklung von Lösungs- und Handlungsmöglichkeiten
  • Regelmäßiger Austausch mit allen am Betreuungsprozess Beteiligten
  • Einbeziehung der Wünsche und Fähigkeiten
  • Wertschätzender und positiver Umgang
  • Transparenz in der Arbeit

Das Betreuungsrecht regelt, wie und in welchem Umfang für eine hilfsbedürftige Person vom Gericht ein Betreuer bestellt wird.
Betreuer dürfen nur für die Aufgabenkreise bestellt werden, in denen eine Betreuung tatsächlich erforderlich ist (§ 1896 Abs. 2 BGB).

Einige davon sind beispielsweise:

Vermögenssorge

  • Vermögensverzeichnis und Rechnungslegung (jährlich)
  • Verwaltung des Sparvermögens
  • Geltendmachung von Ansprüchen und Leistungen (z.B. Zuzahlungsbefreiung, Anträge aus dem Sozialgesetz, Antragstellung auf Leistungen der Kranken- und Pflegekasse, Rentenantrag)
  • Steuererklärung
  • Schuldenregulierung

Vertretung gegenüber Ämtern und Behörden

  • Korrespondenz mit Landratsämtern, Bezirken, Rentenversicherungungsträgern, uvm.

Gesundheitssorge

  • Krankenversicherung des Betreuten
  • ärztliche Versorgung/Arztwahl
  • Regelung einer Krankenhauseinweisung
  • Einleitung und Zustimmung zu therapeutischen Maßnahmen
  • Einwilligung in Untersuchungen, Operationen und Heilmaßnahmen
  • Einwilligung bei der Verabreichung von Medikamenten
  • Organisation von ambulanter Pflege zu Hause

Aufenthaltsbestimmung

  • Interessenvertretung des Betreuten gegenüber der Einrichtung
  • Antragsstellung und Einwilligung in die Genehmigung einer geschlossenen Unterbringung
  • Antragsstellung und Einwilligung in die Genehmigung freiheitsentziehender Maßnahmen und deren Kontrolle

Wohnungsangelegenheiten

  • Organisation der laufenden Mietzahlungen
  • Abwendung einer Räumungsklage und ggf. Regulierung der Mietschulden
  • Antrag auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines
  • Antrag Wohngeld oder Lastenzuschuss usw.
  • Wohnungsauflösung
  • Entrümpelung und Renovierung der Wohnung
  • Abschluss des Heimvertrages